Sicherheit wenn es darauf ankommt…

Vollmachten

Vollmachten schützen vor Machtlosigkeit

Wer entscheidet über Ihre Belange, wenn Sie dies plötzlich aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selber können? Was viele nicht wissen: Ohne vorherige rechtskräftige Regelung übernimmt der Staat. Gerichtlich wird auf Ihre Kosten ein Betreuer bestellt, der über alle Ihre persönlichen Angelegenheiten entscheidet.

Ob medizinische Maßnahmen oder geschäftliche Dinge, alles regelt eine Ihnen fremde Person. Ihre Familie oder andere Vertrauenspersonen stehen daneben und dürfen ohne Ihre Vollmacht nichts für Sie entscheiden. Wir helfen Ihnen, damit es auch in der Krise in Ihrem Sinne weitergeht.

Das muss geregelt werden

Patientenverfügung. Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Wichtig: Ihre Vorstellungen müssen eindeutig und rechtskonform formuliert sein.

Betreuungsverfügung. Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, sollte man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln. Hier werden z.B. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung und vor allem Ihre persönlichen Betreuungspersonen genau festgeschrieben.

Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Es gelten genaue Rechtsgrundlagen für die Bevollmächtigung.
Sorgerechtsverfügung. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern im Voraus regeln, wer sich bei einem beiderseitigen Ausfall um ihre Kinder kümmern soll. Denn das Sorgerecht geht in diesem Fall nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über – und entgegen weitverbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten.

Unternehmervollmacht. Sie sind selbstständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70 % der deutschen Unterneh-men sogenannte Einmannbetriebe sind, haben nur ca. 10 % davon durch Vollmachten für den Ausfall des „Chefs“ vorgesorgt.

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